Spezielle Bestimmungen für KleinbetragsrechnungenFür Rechnungen, deren Bruttobetrag 150 € nicht übersteigt, reichen (abweichend von den oben aufgezählten Merkmalen) folgende Angaben: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden UnternehmersMenge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der LeistungEntgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstigen Leistungen in einer Summe. Ein gesonderter Steuerausweis muss somit nicht erfolgen.anzuwendender Steuersatz bzw. Hinweis auf die SteuerbefreiungAusstellungsdatum der Rechnung