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Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer weiter auseinander. Dies erfordert unter Umständen die Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz, um für Sie ein optimales Ergebnis vor den Finanzbehörden und Banken erreichen zu können.

Die Bilanzierung an sich wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe,  beraten Sie umfänglich und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über viele Jahre aufgebauten Reputation

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Unser Leistungsangebot

  • Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
  • Private und betriebliche Steuererklärungen
  • Anträge in steuerlichen Angelegenheiten
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Jahresabschluss (Bilanz)
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung
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