Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich zur zeitlichen Berücksichtigung solcher
Zuschüsse bei der Einnahmenüberschussrechnung geäußert (Urteil v.
29.11.2007).
Wahlrecht
Öffentliche Investitionszuschüsse für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Ein Einnahmenüberschussrechner kann diese Zuschüsse jedoch auch in voller Höhe als Einnahmen ansetzen, wenn dies für den Empfänger günstiger ist.
Zeitpunkt
Maßgebend für die steuerliche Berücksichtigung ist das Jahr der Bewilligung. Dies gilt sowohl für die Kürzung bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als auch bei Ausübung des Wahlrechts zur Sofortbesteuerung.
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