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Leistungen - Jahresabschlüsse

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Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und erfordern unter Umständen die Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz um ein optimales Ergebnis vor den Finanzbehörden und Banken erreichen zu können.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

Unser Leistungsangebot

  • Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
  • Private und betriebliche Steuererklärungen
  • Anträge in steuerlichen Angelegenheiten
  • Buchführung
  • Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Jahresabschluss (Bilanz)
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung
  • Prüfung der Buchführung und der Gewinnermittlung
  • Gutachten
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